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Teilgründung (Gründen als Nebenjob)

Das Gründen als Nebenjob oder eine Teilgründung ist eine nachvollziehbare, legitime und smarte Vorgehensweise. Schlußendlich setzen Sie nicht alles auf eine Karte und tragen gleichzeitig zu Ihrer Existenzsicherung bei. Gleichermaßen bedeutet dies auch, dass die Selbständigkeit nicht Ihren Arbeitsmittelpunkt darstellt. Insofern klären wir erst einmal, wie nebenberuflich Selbständig sein definiert wird: Solange Ihre Einnahmen, aus selbstständiger Tätigkeit nicht über Ihrem Angestelltengehalt liegen und Sie nicht mehr als 18 Stunden in der Woche für Ihr Unternehmen im Einsatz sind, gehören Sie zu den nebenberuflich Selbstständigen. Achtung: Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit schließt das Beschäftigen von Mitarbeitern aus.

Lassen Sie uns auf die Frage eingehen was es zu beachten gilt, bevor Sie mit der nebenberuflichen Selbständigkeit an den Start gehen. Ein wichtiges Momentum in diesem Kontext ist, dass Sie die mentale und physische Gesundheit sicherstellen. Damit meinen wir, dass Ihnen bewusst sein sollte, dass Teilzeit-gründung eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet. Schließlich wollen Sie neben dem Job, dem Studium und Ihren familiären Verpflichtungen ein Unternehmen aus der Taufe heben. Eine vorherige Abwägung der Chancen und Risiken Ihrer Geschäftsidee ist hier von umso größerer Bedeutung, denn nicht jede Geschäftsidee ist mit einer Teilzeitgründung realisierbar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie die notwendigen zeitlichen Ressourcen dafür nicht abbilden können, um so den erforderlichen Einsatz zu bringen, damit Sie Ihre Unternehmung tatsächlich vorantreiben können. Bei diesem Punkt sollten Sie sich definitiv im Vorfeld planungstechnische Klarheit verschaffen. 

Ansonsten genießen Sie bei einer Teilgründung diverse Vorteile.

Beispielsweise ist Ihr Lebensunterhalt durch den Hauptjob und das Basiseinkommen gesichert. Falls Sie also mit Ihrer Geschäftsidee doch „baden gehen“, sind Ihre Liquiditätsreserven dann keinesfalls zur Gänze aufgebraucht. Und wenn das Konzept Ihrer Geschäftsidee aufgeht, dann wird Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit das vorhandene Einkommen sogar aufstocken. Gleichwohl können Sie sich beim Aufbau Ihres Unternehmens mehr Zeit lassen als ein Vollzeitgründer. 

In der Tat macht es bei vielen Punkten jedoch keinen Unterschied, ob Sie haupt- oder nebenberuflich gründen. Bspw. tangiert dies die Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanz- oder Gewerbeamt und der zu entrichtenden Steuern, auf Ihre Gewinne. Gleichsam gilt dies für diverse Genehmigungen und Konzessionen, die für die Aufnahme eines Gewerbes notwendig sind.

Denn die Aufnahme einer Selbstständigkeit muss bei den Behörden angemeldet werden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit genügt allerdings eine formlose Anmeldung bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Doch welche Regeln gelten, wenn Sie Ihre nebenberufliche Gründung Ihrem Arbeitgeber „schmackhaft“ machen wollen? Zunächst soll gesagt sein, dass Ihr Arbeitgeber eine nebenberufliche Selbstständigkeit in den meisten Fällen nicht untersagen kann. Aus Gründen der Fairness und der Transparenz empfehlen wir Ihnen explizit, dass Sie Ihren Arbeitgeber über das geplante Vorhaben informieren. Dabei empfehlen wir, dass Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber an folgende Gepflogenheiten halten: 

  • Sie sollten mit Ihrer Selbständigkeit nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen (Interessenkonflikt)
  • Sie dürfen weder Ihren Urlaub oder Krankheit dazu nutzen, um Ihr eigenes Unternehmen voranzutreiben.
  • Und natürlich darf Ihre gesamte Arbeitsleistung beim Arbeitgeber nicht darunter leiden, nur weil Sie Ihre nebenberufliche Selbständigkeit nach vorne bringen wollen.

In jedem Fall lohnt es sich, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eventuelle Klauseln überprüfen lassen, welche eine nebenberufliche Selbständigkeit ausdrücklich untersagt. In diesem Fall – oder wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir, dass Sie sich juristischen Rat einholen, um die tatsächlich rechtliche Wirksamkeit zu überprüfen. Eine Teilgründung bietet also ideale Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Umsetzbarkeit für Ihre Geschäftsidee auszutesten. Nach und nach können Sie so sequenziell in die Rolle des Unternehmers hineinwachsen.

Falls Sie über eine Teilgründung nachdenken, sprechen Sie uns gerne auf weitere Details an: Denn auch wer arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld bezieht, darf sich nebenberuflich selbstständig machen. Ihre Selbstständigkeit darf dann allerdings höchstens 15 Stunden die Woche beanspruchen. Andernfalls verfällt Ihr Anspruch auf Leistungen. Überdies werden die erzielten Gewinne aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit auf das Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet. Wenn Sie ALG I beziehen, verbleibt Ihnen nach dem Stand von 2021 ein Freibetrag von 165 Euro im Monat. Für Bezieher*innen von ALG II werden die Freibeträge prozentual gestaffelt und richten sich u.a. nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

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Etymologisch ist KAIAKOO® aus der Maori Sprache (regulär kaiako) abgeleitet und bedeutet Trainer, Lehrer oder Meister.

Das zweite O in KAIAKOO® steht indes für die Extrameile, die ich mit ihnen gemeinsam gehe, damit Sie kurzfristig gewünschte Ergebnisse erzielen. – Michael H. Böhm

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